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Lehrer / Lehrerin in Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

Kultusministerium Baden-Württemberg – Zeugnisanerkennungsstelle

Stuttgart

Ist dieser Beruf reglementiert?

Ja. Reglementiert heißt: Du darfst erst in diesem Beruf arbeiten, wenn die Behörde deinen Abschluss anerkannt hat.

Dieser Beruf ist reglementiert. Du darfst erst arbeiten, wenn die Behörde deinen Abschluss anerkannt hat.

Diese Dokumente brauchst du

  • Reisepass

    Kopie der Seite mit Foto und Namen. Übersetzung nur, wenn der Pass nicht in lateinischer Schrift ist.

    Keine Übersetzung nötig
    Keine Apostille nötig
  • Geburtsurkunde

    Nachweis der Identität und der Namensschreibweise.

    Beglaubigte Übersetzung nötig
    Keine Apostille nötig
  • Hochschulurkunde

    Der Abschluss ist das Kernstück des Antrags. Original mit Apostille oder Legalisation vorlegen.

    Beglaubigte Übersetzung nötig
    Apostille nötig
  • Notenspiegel

    Fächer- und Stundenübersicht der Ausbildung.

    Beglaubigte Übersetzung nötig
    Keine Apostille nötig
  • Arbeitszeugnis

    Nachweise über Berufserfahrung, falls vorhanden.

    Beglaubigte Übersetzung nötig
    Keine Apostille nötig
  • Lebenslauf

    Tabellarisch, lückenlos, in deutscher Sprache.

    Keine Übersetzung nötig
    Keine Apostille nötig
  • Führungszeugnis

    Nur bei reglementierten Berufen nötig. Nicht älter als drei Monate.

    Beglaubigte Übersetzung nötig
    Keine Apostille nötig
  • Heiratsurkunde

    Nur nötig, wenn dein heutiger Name vom Namen auf dem Abschluss abweicht.

    Beglaubigte Übersetzung nötig
    Keine Apostille nötig

Gebühren und Dauer

Gebühren der Behörde: 100,00 € bis 600,00 €

Übliche Bearbeitungsdauer: 8 bis 16 Wochen

Quelle

Quelle öffnen – Zuletzt geprüft am 28 мая 2026 г.

Kultusministerium Baden-Württemberg – Zeugnisanerkennungsstelle – Zuletzt geprüft am 12 июня 2026 г.

Wir legen genau die Dokumente in den Warenkorb, die eine beglaubigte Übersetzung brauchen.

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