Zahnarzt / Zahnärztin in Rheinland-Pfalz
Zuständige Stelle
Ist dieser Beruf reglementiert?
Ja. Reglementiert heißt: Du darfst erst in diesem Beruf arbeiten, wenn die Behörde deinen Abschluss anerkannt hat.
Dieser Beruf ist reglementiert. Du darfst erst arbeiten, wenn die Behörde deinen Abschluss anerkannt hat.
Diese Dokumente brauchst du
Reisepass
Kopie der Seite mit Foto und Namen. Übersetzung nur, wenn der Pass nicht in lateinischer Schrift ist.
Keine Übersetzung nötigKeine Apostille nötigGeburtsurkunde
Nachweis der Identität und der Namensschreibweise.
Beglaubigte Übersetzung nötigKeine Apostille nötigÄrztliches Diplom
Der Abschluss ist das Kernstück des Antrags. Original mit Apostille oder Legalisation vorlegen.
Beglaubigte Übersetzung nötigApostille nötigNotenspiegel
Fächer- und Stundenübersicht der Ausbildung.
Beglaubigte Übersetzung nötigKeine Apostille nötigArbeitszeugnis
Nachweise über Berufserfahrung, falls vorhanden.
Beglaubigte Übersetzung nötigKeine Apostille nötigLebenslauf
Tabellarisch, lückenlos, in deutscher Sprache.
Keine Übersetzung nötigKeine Apostille nötigFührungszeugnis
Nur bei reglementierten Berufen nötig. Nicht älter als drei Monate.
Beglaubigte Übersetzung nötigKeine Apostille nötigGesundheitszeugnis
Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung.
Beglaubigte Übersetzung nötigKeine Apostille nötigSprachzertifikat
Gesundheitsberufe verlangen meist B2 allgemein und C1 Fachsprache.
Keine Übersetzung nötigKeine Apostille nötigHeiratsurkunde
Nur nötig, wenn dein heutiger Name vom Namen auf dem Abschluss abweicht.
Beglaubigte Übersetzung nötigKeine Apostille nötig
Gebühren und Dauer
Gebühren der Behörde: €100,00 bis €600,00
Übliche Bearbeitungsdauer: 8 bis 16 Wochen
Quelle
Quelle öffnen – Zuletzt geprüft am 28 Mayıs 2026
Landesamt für Gesundheitsberufe Rheinland-Pfalz – Zuletzt geprüft am 27 Haziran 2026
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